Allgemeine Seminar-, Retreat- und Geschäftsbedingungen

Stand vom 1. Januar 2018

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen (Kurse und Seminare sowie Retreat-Aufenthalte) der Sukhavati gGmbH ab dem 01.01.2018. Sie regeln die Beziehungen zwischen der gGmbH als Veranstalter und dem/der Teilnehmer/in nach erfolgter Anmeldung.

1. Zahlungsbedingungen: Die im veröffentlichten Programm ausgewiesenen Kursgebühren sind grundsätzlich bei Anmeldung fällig und durch den/die Kursteilnehmer/in an den Veranstalter zu überweisen.

2. Ermäßigungen: Der Veranstalter kann den im Anmeldeformular genannten Personenkreisen die Kursgebühr im Einzelfall ermäßigen. Ein Anspruch auf Ermäßigung ist nicht gegeben. Die Höhe der Ermäßigung hängt von der Art der Veranstaltung ab. Der Veranstalter kann die Anzahl der Ermäßigungen pro Veranstaltung beschränken.

3. Verhinderung/ Abmeldung/ Kündigung: Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Seminargebühr fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Für den Zeitpunkt des Rücktritts gilt der Eingang des Anrufs, des Fax, der EMail oder des Briefes. Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie wenn die Leistung ohne Abmeldung nicht in Anspruch genommen wird oder bei verkürzter Teilnahme, werden 100% der Seminargebühr fällig.

4. Programm- und Terminänderungen: Der Veranstalter gibt eine Verschiebung oder Absage der Veranstaltung per E-Mail an die angemeldeten Kursteilnehmer sowie auf seiner Homepage (www.sukhavati.eu) bekannt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm gegenüber der Kursbeschreibung zu modifizieren, soweit dies aus organisatorischen oder didaktischen Gründen notwendig ist. Der Veranstalter gibt solche Änderungen auf seiner Homepage (www.sukhavati.eu) bzw. am Ort der Veranstaltung bekannt.

5. Haftungsbeschränkungen: Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf Fälle von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters bzw. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen begrenzt. Bei Personenschäden haftet der Veranstalter nur bei schuldhaften Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Mängel bei der Durchführung der Veranstaltung und/oder aufgetretene Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit verliert der Inhaber seine Ansprüche auf Nacherfüllung oder Erstattung des Eintritts, es sei denn, der Mangel beruht auf einem vorsätzlichen Verhalten des Veranstalters bzw. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Ton- und Bildaufnahmen: Das Aufnehmen jeglicher Art ist nur in Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Die vom Veranstalter dem Teilnehmer überlassenen Texte, Audio/Video- und/oder Bild-Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung der Texte und/oder Aufnahmen sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht zulässig. Verstöße berechtigen den Veranstalter auch, den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne Erstattung der Kursgebühr auszuschließen.

7. Datenverarbeitung und Verwendung: Die bei der Anmeldung angegebenen Adressen und weitere Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Sie werden im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auch für ergänzende Informationen (z.B. Zusendung von Unterlagen) verwendet werden. Sofern weitere Informationen über Sukhavati gewünscht werden, werden die Daten entsprechend genutzt. Dies gilt auch für den Datenaustausch unter den Teilnehmern von Veranstaltungen. Der Veranstalter kann den Teilnehmern mehrtägiger Veranstaltungen, insbesondere von Studienkursen, Teilnehmerlisten mit Adressdaten überlassen, es sei denn, ein Teilnehmer widerspricht diesem.

8. Teilnichtigkeit: Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Beteiligten werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

9. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand: Sämtliche Rechtsbeziehungen und Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter unterstehen dem deutschen Recht. Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.